Nützliche Informationen

Kurtaxen und Beherbergungsabgaben in der Region Willisau

In der Tourismusregion Willisau-Wiggertal wird eine Abgabe von CHF 2.– (Kurtaxe und Beherbergungsabgabe) pro Logiernacht erhoben.

 

Abgabepflicht Kurtaxen

Die Kurtaxe wird für jede Übernachtung von Gästen erhoben.

  • in Hotels, Motels, Gasthäusern, Fremdenpensionen, Jugendherbergen und anderen Beherbergungsbetrieben
  • in Fremdenzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Camping- oder Caravaningplätzen
  • in gewinnorientierten Schulen auf Internatsbasis
  • Eigentümer von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Wohnwagen und Zelten, welche diese selber nutzen und nicht weitervermieten, können ihre Taxen in Form einer Jahrespauschale (CHF 60.–) entrichten, ebenso Dauermieter, die solche Wohnungen mindestens drei Monate im Kalenderjahr mieten.

     

Ausnahmen von der Abgabepflicht

Keine Kurtaxe haben zu entrichten:

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Jugendliche unter 16 Jahren in Jugendherbergen
  • Militärpersonen sowie Angehörige der Feuerwehr und des Zivilschutzes, die sich aus dienstlichen Gründen am Abgabeort aufhalten
  • Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz am Abgabeort

     

Verwendung der Erträge

Der Ertrag der Kurtaxe ist zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden. Der Ertrag der örtlichen Beherbergungsabgabe dient der Finanzierung des örtlichen Tourismusmarketings.

 

In folgenden Gemeinden gilt das Kurtaxen- und Beherbergungsabgabenreglement:

  • Alberswil
  • Altbüron
  • Altishofen
  • Egolzwil
  • Ettiswil
  • Fischbach
  • Gettnau
  • Grossdietwil
  • Hergiswil
  • Luthern
  • Menznau
  • Nebikon
  • Pfaffnau
  • Schötz
  • Ufhusen
  • Willisau
  • Zell

     

Unterlagen